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Bestimmungen


Steuerliche Leasing-Bestimmungen in Polen


Leasing wid in Polen durch das Körperschafts- und Einkommensteuergesetz geregelt.

Es werden zwei Modelle unterschieden. In dem ersten Modell schreibt der Finanzierende ab (Operatingleasing), in dem zweiten der Nutzer (Finanzleasingvertrag). Diese Verträge müssen zusätzliche Kriterien erfüllen.

1. Operatingleasing
  • Laufzeit des Vertrages mindestens 40% der AfA-Dauer.
  • Mathematische Summe aller Zahlungen (MVZ, LR, Optionspreis) mindestens in Höhe des Anschaffungswertes.
  • Bestimmte Laufzeit ist vertraglich vereinbart.
  • Der Restwert (Optionspreis) muss in der Regel mindestens der Höhe des hypothetischen Nettowertes entsprechen.(Unter dem Begriff üder hypothetische Nettowert“ versteht man den Anschaffungswert gemindert um die Abschreibung, die man bei der Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode mit dem Faktor 3 bestimmt)

2. Finanzleasing
  • Leasingnehmer (Nutzer) schreibt ab, dieses muss vertraglich geregelt sein.
  • Mathematische Summe aller Zahlungen mindestens in Höhe des Anschaffungswertes.
  • Kaufoption für mindestens 1 PLN.



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